Wann braucht man ein Rezept für Medikamente? Was bedeutet "veschreibungspflichtig"?
Bestimmte Arzneimittel kann man in Österreich und Deutschland nur über ein sog. Rezept bekommen, dass von einem Arzt ausgestellt wurde. Mit diesem Rezept beauftragt der Arzt gewissermaßen den Apotheker, ein bestimmtes Medikament auszuhändigen. Bei den verschriebenen Medikamenten handelt es sich heute in den meisten Fällen um Fertigmedikamente, denn individuelle Rezepturen werden in einer Apotheke nur noch sehr selten zubereitet.
Rezepte ausstellen dürfen in Österreich und Deutschland nur Ärzte und Zahnärzte sowie Tierärzte. Allerdings kann man wegen Medikamenten für den Menschen nicht einen Tierarzt um ein Rezept bitten. Die verschiedenen Fachärzte dürfen immer nur innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs ein entsprechendes Rezept ausstellen.
Das Rezept ist aber nicht nur ein „Arbeitsauftrag“ für den Apotheker, sondern gilt auch als Beleg gegenüber der Krankenkasse. Diese erstatten meist die Kosten für Medikamente. In der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet es sich so, dass der Apotheker direkt mit der Krankenkasse abrechnet.
Der Versicherte bezahlt lediglich einen geringen Beitrag direkt in der Apotheke. Bei einer privaten Krankenversicherung kann sich dies anders gestalten. Hier bezahlt der Versicherungsnehmer die komplette Summe des Medikaments, reicht das Rezept bei seiner Krankenversicherung ein und bekommt die Summe erstattet.
Daneben gibt es auch Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind. Sie können vom Apotheker auch ohne Rezept ausgegeben und verkauft werden. Verschreibungspflichtige Medikamente hingegen dürfen von einem Apotheker grundsätzlich nur gegen ein gültiges Rezept ausgeben werden.
Veröffentlicht am Donnerstag, 5. Mai 2011 | Autor: kb
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