Gesundheitsleistungen im deutschen Gesundheitssystem
Die meisten deutschen Bundesbürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Damit verbunden stehen ihnen ganz bestimmte Gesundheitsleistungen zu, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.
Neben diesen sog. Regelleistungen können diese Personen natürlich auch andere ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, sie müssen diese dann allerdings aus der eigenen Taschen bezahlen oder aber sie haben mit einer privaten Krankenzusatzversicherung vorgesorgt.
Zu den typischen Regelleistungen der Krankenkassen gehört beispielsweise die Übernahmen von Kosten die durch Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte entstehen. Allerdings gibt es hierbei gewisse Grenzen. Weitere Regelleistungen sind die Kostenübernahme bei Psychotherapien, Übernahme einer Haushaltshilfe, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit seinen Haushalt nicht selbst führen kann, zahnärztliche Behandlungen sowie Schönheitsoperationen, dies allerdings nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, etwa nach einem Unfall. Daneben gibt es viele weitere Regelleistungen, die im Detail bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden können.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die gesetzliche Krankenkasse immer nur eine Basisversorgung gewährleistet. Möchte man besondere ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen oder bei der stationären Behandlung beispielsweise vom Chefarzt behandelt werden, muss der Versicherungsnehmer dies aus eigener Tasche bezahlen oder aber durch eine private Krankenzusatzversicherung decken. Da die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen meist nicht ausreichend sind, schließen in Deutschland immer mehr Menschen eine solche Zusatzversicherung ab.
Veröffentlicht am Freitag, 24. Juni 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: gkv Leistungen Gesundheitssystem gesetzliche Krankenversicherung Gesundheitsleitstungen Basisversorgung Private Krankenzusatzversicherung Zusatzversicherung Regelleistungen
