Gesetzliche Grundlagen im österreichischen Gesundheitssystem
Der Bereich der Krankenhäuser wird in Österreich intramuraler Bereich genannt. Alles was in den Bereich der Spitale fällt, unterliegt der Grundsatzgesetzgebung des Bundes. Angelegenheit der Länder sind hingegen die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung.
Es gibt Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern. Sie verfolgen das Ziel, die Finanzierung sicherzustellen und auch dass in ganz Österreich ein gleiches Niveau der Gesundheitsversorgung mit einer hohen Qualität besteht. Dazu gibt es Abstimmungen die über die Ländergrenzen hinaus gehen, wofür ein sog. Strukturfonds eingerichtet wurde. Dieser setzt sich in einer Kommission aus Vertretern von Bund, Ländern, Sozialversicherung, Städte- und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Evangelischer Oberkirchenrat, Ärztekammer und Patentenanwaltschaften zusammen. Diese Kommission legt die Grundlagen für das Finanzierungssystem fest und entwickelt es weiter.
Daneben gibt es den sog. extramuralen Bereich, der zum größten Teil auf der Bundesgesetzgebung basiert. Hierzu gehört u.a. das Ärztegesetz, Psychologengesetz sowie das allgemeine Sozialversicherungsgesetz. Neben diesen Verordnungen spielen die Verordnungen der Bundesministerien und die Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eine große Rolle. Ebenfalls von rechtlicher Bedeutung sind die Satzungen und Krankenordnungen der Sozialversicherungsträger.
Die Finanzierung für den extramuralen Bereich im österreichischen Gesundheitssystem erfolgt größtenteils durch die Beiträge zur Krankenversicherung und durch Selbstbehalte. In den letzten Jahren musste für diesen Bereich auch vermehrt Steuermittel eingesetzt werden. Der intramurale Bereich hingegen finanziert sich durch die Länder und die Sozialversicherung.
Veröffentlicht am Mittwoch, 6. April 2011 | Autor: kb
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