Das öffentliche und private Gesundheitswesen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es für jeden Einheimischen sowie für Ausländer, die in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind, eine obligatorische Versicherung der Behandlungskosten, deren Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz der Schweiz verankert sind. Allerdings muss der Versicherte selbst die Zahlung der Prämien für diese Krankenversicherung übernehmen.
In der Schweiz handelt es sich bei Krankenversicherung um privatwirtschaftliche Unternehmen. Eine staatliche Krankenversicherung wie in Deutschland gibt es nicht. Allerdings ist jede Schweizer Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, jeden berechtigen Einwohner in eine Grundversicherung aufzunehmen. Dazu muss ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich man seinen Wohnsitz hat. Dadurch gibt sich in der Schweiz der Umstand, dass Krankenkassen einem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind. Durch spezielle Fonds wird dieses Risiko aber ausgeglichen.
Neben der Grundversorgung kann man in der Schweiz bei der Krankenversicherung spezielle Tarife, ganz nach seinen eigenen Wünschen, wählen. In diesem Fall kann die Schweizer Krankenversicherung aber frei entscheiden, wem sie einen solchen erweiterten Versicherungsschutz geben möchte. Damit verbunden ist auch, dass die Kosten für diesen erweiterten Versicherungsschutz unterschiedlich sind.
Die Krankenhäuser in der Schweiz werden durch die Bezahlung der Behandlungskosten durch Patienten bzw. Versicherungen finanziert. Hinzu kommen Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Da diese Zuschüssen nicht einheitlich sind, werden von allen staatlichen Krankenhäusern von den Einwohnern des Kantons in dem sich das Krankenhaus befindet, weniger Taxe verlangt, als es bei auswärtigen Patienten der Fall ist. Daher ist durch die gesetzliche Grundversicherung auch nur eine Behandlung in der allgemeinen Abteilung im Krankenhaus des Wohnkantons enthalten. Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn es sich um Notfälle handelt oder eine bestimmte Leistung im Krankenhaus des jeweiligen Kantons nicht angeboten wird.
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Gesundheitssystem Gesundheitssystem Schweiz Krankenversicherung Schweiz
