Aufgaben der Gesundheitsämter im deutschen Gesundheitssystem

Die Gesundheitsämter sind in Deutschland ein sehr wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems. Sie stellen eine Behörde dar, die sich nach den Gesetzen und Regelungen der einzelnen Bundesländer richten. Die Richtlinien über die Arbeit und die Aufgaben der einzelnen Gesundheitsämter ist in den meisten Bundesländern durch das jeweilige Landesgesundheitsgesetz geregelt.

Daneben gibt es rechtliche Vorschriften wie z.B. das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung, die bundesweit Gültigkeit haben. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt es auch keinen einheitlichen Namen. Während das Gesundheitsamt in einigen Regionen Gesundheitsamt heißt, wird es woanders als Fachdienst Gesundheit, Sachgebiet Gesundheitswesen, Gesundheitsbehörde oder auch Gesundheitsdienst genannt.

Die Aufgaben von einem Gesundheitsamt sind sehr vielseitig und sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In erster Linie nimmt das Gesundheitsamt den amtsärztlichen Dienst sowie den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vor. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt für eine Gesundheitsförderung und -beratung zuständig, kümmert sich um die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes und führt u.a. eine eingehende AIDS-Beratung durch. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Hygieneüberwachung, z.B. im Gaststättengewerbe. In einigen Gesundheitsämtern wird auch eine Schwangern- und Schwangeren-Konfliktberatung durchgeführt.

Nicht alle dieser Aufgaben werden aber direkt durch das Gesundheitsamt wahrgenommen und durchgeführt. In einigen Bundesländern wurden Auszüge der Aufgaben privatisiert und werden daher von beratenden Unternehmen durchgeführt.

Veröffentlicht am Freitag, 18. Februar 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Gesundheitssystem Gesundheitsamt Fachdienst Gesundheit Sachgebiet Gesundheitswesen Gesundheitsbehörde Gesundheitsdienst