Ärztliche Schlichtungsstellen (D) für Kunstfehler - Schadenersatz möglich?

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Schlichtungsstelle und eine besondere Abteilung oder Stelle eines Verbandes oder Vereins. Durch die Schlichtungsstelle sollen kosten- und zeitintensive Auseinandersetzungen vor Gericht vermieden werden, denn in der Schlichterstelle werden Streitigkeiten außergerichtlich behandelt. Eingerichtet wurden Schlichtungsstellen erstmals am 7. September 1827 durch die Preußische Schiedsmannordnung, die wie heute für Zivilsachen zuständig war.

Die ärztliche Schlichtungsstelle ist nur eine von vielen verschiedenen Schlichtungsstellen. So gibt es z.B. noch Schlichtungsstellen im Versicherungswesen, für das Kraftfahrzeuggewerbe, für Reisen und Telefondienste, um nur einige zu nennen. In Deutschland gibt es in Stuttgart, München, Franfurt (Main), Hannover, Düsseldorf, Münster und Mainz sowie in Saarbrücken und Dresden ärztliche Schlichtungsstellen.

Die Schlichtungsstelle beschäftigt sich mit ärztlichen Haftpflichtfragen. Vermuten Patienten, dass ein Behandlungsfehler oder Kunstfehler vorliegt, können sie sich an diese Schlichtungsstelle wenden. Dies erspart die Kosten von einer Klage und geht meist auch wesentlich zügiger vonstatten. Die Gutachterstellen der Schlichtungsstellen prüfen dann im Einzelfall, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.

Die Gutachterstellen bestehen dabei aus Ärzten aus dem jeweiligen Fachgebiet und einem Vorsitzenden, bei dem es sich um einen Juristen handelt. Des Weiteren gehört zu einer Schlichtungsstelle auch ein Vertreter einer ärztlichen Haftpflichtversicherung. Ziel einer Schlichtungsstelle ist es kosten- und zeitintensive Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Sie sind bemüht eine Lösung herbeizuführen, mit der beide Seiten (Patient und Arzt) zufrieden sind.

Das Anrufen der Schlichtungsstelle ist für alle die an einem Fall beteiligt sind, kostenlos. Damit ist es auch Personen, die finanzielle weniger gut gestellt sind möglich, sich gegen eventuelle Behandlungsfehler von Ärzten zur Wehr zu setzen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen.

Veröffentlicht am Montag, 7. Februar 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Gesundheitssystem Schlichtungsstelle ärztliche Schlichtungsstellen Landesärztekammer Schlichtungsspruch Kunstfehler Behandlungsfehler